Rechtliche Sicherheit ist kein Hemmschuh. Sie ist das Fundament, auf dem Innovation überhaupt erst trägt. Der EU AI Act verfolgt einen risikobasierten Produktansatz. Die Schweiz geht einen anderen Weg: noch ohne horizontales KI-Gesetz, dafür mit dem revidierten DSG, sektoralen Regeln und dem Persönlichkeitsschutz. Dieser Navigator verdichtet die Rechtslage zu dem, was du wirklich brauchst: Entscheidungen, Muster und den nächsten Schritt.
Bewerber-Screening
KI rankt Lebensläufe automatisch nach Eignung für eine offene Stelle.
Nur mit Auflagen einsetzbar.
Das System beeinflusst berufliche Chancen und braucht dokumentierte Kontrolle.
EU AI Act
Eingestuft als Hochrisiko, da es die berufliche Laufbahn massiv beeinflusst. Erfordert Konformitätsbewertung, Daten-Governance und menschliche Aufsicht.
Schweizer revDSG
Gilt als automatisierte Einzelentscheidung. Der Bewerber muss informiert werden und kann eine Überprüfung durch einen Menschen verlangen.
Dokumentieren Sie die Algorithmus-Logik für mögliche Anfragen von Bewerbern.
Alle Fälle als Entscheidungslogik, nicht als Einzelfakten.
Die Frage ist selten „KI ja oder nein“.
Entscheidend ist etwas anderes: Bewertet ein System den Zugang zu Arbeit, Kredit, Bildung, Grundrechten oder Verhalten? Je näher dein Use Case an Menschenwürde, Chancen und sensiblen Daten liegt, desto schneller kippt er. Von der Transparenzpflicht zu Hochrisiko. Oder zum Verbot.
Die Vorprüfung für deine neue KI-Idee.
Kontext
Wirkung
Daten
Hochrisiko prüfen.
Ein HR-Ranking entscheidet über berufliche Chancen. Denk Transparenz, Datenqualität und menschliche Aufsicht von Anfang an mit.
Erster belastbarer Schritt
Triff die Entscheidung nicht vollautomatisch. Leg Review, Widerspruchsweg und Dokumentation fest.
Zweite Navigator-Ebene: Systeme strategisch einordnen, statt nur juristisch etikettieren.
Wirkung auf Menschen & Grundrechte
Einsatzreife & Kontrollfähigkeit
Regulatorischer Druck in EU oder Schweiz
Jetzt die Vogelperspektive: Wo landet ein KI-System strategisch?
Die Einzelfälle hast du gesehen. Diese Lage bündelt sie. Wirkung und Reife trennen zwei Managementfragen: Wie stark greift das System in Menschen, Chancen oder Grundrechte ein? Und wie gut hast du es technisch, organisatorisch und menschlich im Griff? Das rechtliche Risiko liegt in der Blasengrösse. So siehst du EU und Schweiz nebeneinander, und wo sie auseinanderlaufen, fällt es sofort auf.
Bewerber-Screening
KI rankt Lebensläufe automatisch nach Eignung.
82
58
Hochrisiko · 78
AEE · 58
Governance vor Skalierung.
Human Review, Datenqualität und Audit Trail festlegen.
Lernzettel: KI-Regulierung
EU vs. Schweiz: die rechtlichen Rahmenbedingungen
EU und Schweiz regulieren künstliche Intelligenz unterschiedlich. Im Ansatz liegen Welten dazwischen. In der Praxis landen beide oft bei ähnlich strengen Leitplanken.
Die EU hat mit dem AI Act einen eigenen, risikobasierten Rechtsrahmen geschaffen. Die Schweiz regelt den Einsatz primär über das revDSG und das Arbeitsrecht.
Für 2026 zählt das hier: Die EU-Regeln greifen stufenweise. Verbote und KI-Kompetenzpflichten gelten schon. Transparenzpflichten werden ab August 2026 praktisch relevant. In der Schweiz ist das DSG direkt auf KI-Datenbearbeitungen anwendbar, eine horizontale KI-Regulierung ist in Vorbereitung.
Praxis-Check
- ✓ HR & Kreditwesen: hohe Hürden, Transparenz und menschliche Aufsicht sind Pflicht
- ✕ Emotionsanalyse & Social Scoring: faktisch oder explizit verboten
- ✓ Kundenservice-Chatbots: meist möglich, wenn du Kennzeichnung und Datenzwecke früh offenlegst
Risikoklassen des EU AI Act
- Unannehmbar: verbotene Systeme (z. B. Social Scoring).
- Hohes Risiko: streng reguliert (HR, Kreditprüfung).
- Transparenz: Kennzeichnungspflicht (Chatbots).
- Minimal: kaum Auflagen (Spam-Filter).
Autom. Einzelentscheidung (CH)
Nach Art. 21 revDSG liegt dies vor, wenn eine Entscheidung ausschliesslich auf automatisierter Bearbeitung beruht.
Profiling mit hohem Risiko
Wenn Datenverknüpfungen die Beurteilung wesentlicher Aspekte der Persönlichkeit erlauben (z. B. Bonitätsprüfung). Zieht verschärfte Pflichten nach sich.
Verhältnismässigkeit (Art. 328b OR)
Im Schweizer Arbeitsrecht gilt: Daten dürfen nur bearbeitet werden, wenn sie die Eignung oder Durchführung des Vertrags betreffen. Mimikanalyse ist meist unzulässig.
07 Fachvokabular
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